Kaminsanierung nach Bundes-Immissionsschutzverordnung Verordnung Stufe 2

Wir bringen Ihren Kamin auf Vordermann!

Kaminsanierung oder Umbau nach BImSch-Verordnung Stufe 2

Wir bringen Ihren Kamin auf Vordermann!

 

Sie haben bereits einen Kamin oder Kachelofen? Wir sind spezialisiert darauf, diese auf die neue Verordnung umzurüsten, ohne dass die gewohnte Optik verloren geht.

Wir bauen den alten Einsatz aus oder teilweise zurück und ersetzen ihn durch unsere Heizkassette, welche die neuen Anforderungen der BImSchV Stufe 2 erfüllt.

Vorteil der Investition: ein höherer Wirkungsgrad, weniger Immissionen und ein geringerer Energieverbrauch.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen bei einem Besichtigungstermin ein unverbindliches Angebot

Unsere Zertifikate:

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Ihr Kamin erhält eine individuelle Sanierung

 

 

WICHTIG!!! Feinstaubgesetz (BImSchV Stufe 2)

Ab dem 31.12.2014 tritt die zweite Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung mit noch strengeren Grenzwerten in Kraft. Danach müssen alle zentralen Heizanlagen einen Staubgrenzwert von 0,02 g/cbm und einen CO-Grenzwert von 0,4 g/cbm bzw. 0,3 g/cbm einhalten. Für Einzelraumfeuerungen gibt es gesonderte Grenzwerte für die erste und zweite Stufe.

Alle alten Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung nach 1995 müssen bis Ende 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen.

Sie erhalten nach erfolgtem Umbau alle erforderlichen Zertifikate, um die Abnahme durch den Schornsteinfeger zu gewährleisten, damit Ihr Kamin oder Kachelofen oder Ihre Heizkassette weiter betrieben werden kann.

Unser Buch mit vielen Beispielen zum Download:

KAMINSANIERUNGoderUMBAUnachBImSCHVerordnungStufe2

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